Willkommen
Herzlich willkommen auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lisa Knapp-Untermoser!
Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei, Kontaktmöglichkeiten und Informationen zu meiner Person.
Tätigkeitsbereiche
Die Kanzlei berät schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten
Marken- und Designrecht
Schutz von Marken und sonstigen geschäftlichen Kennzeichen, Designs, technischem Know-How.
Anmeldungen, Widerspruchs- und Löschungsverfahren, Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen, Prozessführung, Vertragsgestaltung.
Lauterkeitsrecht (UWG) und Werberecht
Beratung im Zusammenhang mit unlauteren Geschäftspraktiken (Irreführung, vergleichende Werbung, Ausbeutung, Behinderung, Herabsetzung, etc).
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Urheberrecht
Beratung rund um die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes. Wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten. Erstellung von Verträgen. Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen. Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zivilrecht und Prozessführung
Allgemeines Zivilrecht in allen Aspekten, wie zB Schadenersatzrecht, Gewährleistungrecht, Leistungsstörungen, Produkthaftungsrecht, Vertriebsrecht, Erbrecht, Werkvertragsrecht, uvm.
Medienrecht
Prüfung von medialen Inhalten, insbesondere ob Ehre, Privatsphäre oder Unschuldsvermutung verletzt wurden.
Prüfung von Ansprüchen auf eine medienrechtlichen Entschädigung, Gegendarstellung oder nachträglichen Mitteilung.
Persönlichkeitsrechte
Schutz der Ehre und der Privatsphäre, des Namensrechts, des Rechts am eigenen Bild (Bildnisschutz), des Rechts am eigenen Wort, des Rechts auf Schutz von personenbezogenen Daten.
IT- und Internetrecht
Beratung und Vertragsgestaltung im Informationstechnologierecht, E-Commerce-Recht, Domainrecht sowie im breitgefächerten „Internetrecht“ (in dem vielfältige Rechtsgrundlagen zu beachten sind).
Verlagsrecht
Errichtung und Prüfung von Verlagsverträgen zwischen Autoren und Verlagen. Mitentscheidungsrechte des Autors, Umfang der Rechtseinräumung, Vermarktung, Honorar, Verkaufspreis, Auflagenhöhe, Neuauflagen und Beendigungsgründe sollten wohlüberlegt vereinbart werden.
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung in zahlreichen Gebieten des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts.
Gründung von Gesellschaften wie zB GmbH, OG, KG, GesbR.
Vertragsrecht
Die Kanzlei erstellt und prüft in allen hier angeführten Rechtsgebieten eine Vielzahl von verschiedenen Verträgen, angepasst an die Bedürfnisse der Mandanten.
Künstler- und Kulturrecht
Beratung in allen relevanten urheberrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten. Schutz vor unberechtigter Verwendung und Verbreitung Ihrer schöpferischen Leistung . Hilfestellung bei Leistungsstörungen und unklaren Haftungsfragen.
Strafrecht
Strafverteidigung, Opferschutz, Privatbeteiligtenvertretung.
Zur Person
Dr. Lisa Knapp-Untermoser
Rechtsanwältin
Beruflicher Werdegang
2013: Kanzleigründung
2012: Eintragung als Rechtsanwältin bei der RAK Wien
2007-2012: Rechtsanwaltsanwärterin
2007: Gerichtspraxis
Ausbildung
2010: Rechtsanwaltsprüfung
2010: Dr. iur. an der Universität Wien (mit Auszeichnung)
2006: Mag. iur. an der Universität Wien
2004: Mag. phil. an der Universität Wien
Kontakt
Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Kanzleisitz
Canovagasse 7/10A
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse
office@ra-knapp.at
Telefon
(+43 1) 802 35 02
Mobil
(+43) 664 597 63 34
Kanzleizeiten
Montag bis Freitag:
9:00 bis 17:00 Uhr
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Kanzlei am besten von der U-Bahn-Station Karlsplatz (U1, U4), mit zahlreichen Straßenbahnlinien (D, 1, 2, 62, 71 und der Badner Bahn) sowie der Buslinie 2A erreichen.
Rechtsnews
Rechtsnews & aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Sie im
Honorar
Kostentransparenz ist wichtig.
Daher werden das Honorar und die voraussichtliche Gesamtbelastung besprochen, bevor Kosten entstehen.
Folgende Verrechnungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
1. Tarifmäßiges Honorar
Zur Ermittlung des Honorars werden für gewöhnlich das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sowie das Notariatstarifgesetz (NTG) herangezogen. Hier werden entweder Einzelleistungen oder „Hauptleistungen“ mit Einheitssatz (der „Nebenleistungen“ abdeckt) abgerechnet, wobei je nach Streitwert bzw Bemessungsgrundlage unterschiedlich hohe Tarifansätze herangezogen werden.
Sollte im Einzelfall keine bestimmte Honorarvereinbarung geschlossen worden sein, wird nach Tarif abgerechnet.
2. Stundensatzhonorar
Die individuelle Vereinbarung von fallbezogenen Stundensätzen ist jederzeit möglich. Es wird hier ein Honorar vereinbart, das nach geleisteten Zeiteinheiten abgerechnet wird. Die Honorarnote weist selbstverständlich auch bei dieser Variante eine detaillierte Aufstellung der einzelnen erbrachten Leistungen auf.
3. Pauschalhonorar
In bestimmten Angelegenheiten ist der tatsächliche Aufwand im Vorhinein relativ genau abschätzbar (Markenanmeldungen, Vertragserrichtungen, Gesellschaftsgründungen, etc). Hier kann ein genau festgelegtes Pauschalhonorar für einen genau abgesteckten Leistungsumfang festgelegt werden. Die anfallenden Kosten sind damit von Anfang an vorhersehbar.